Samstag, 20. Februar 2010

Ratenkredit

Kennen Sie das? Das Auto springt nicht mehr an, Die Heizung in der Eigentumswohnung streikt und im Haus ist die Wasserleitung kaput. Das sind häufige Szenarien, die leider mit hohen Kosten gedeckt werden müssen. Wenn Sie für den jeweiligen Fall keine Versicherung abgeschlossen haben müssen Sie selber in die Tasche greifen. Bei Geldmangel helfen Ihnen Ratenkredite.

Was ist ein Ratendarlehen?

Beim Ratenkredit wird ein fester Betrag als Darlehen vereinbart und dieses wird in monatlichen Raten zurückgezahlt. Diese Kreditart wird nur für Verbraucher gewährt und steht Unernehmern und Unternehmungen nicht zur Verfügung.

Ratenkredite im BGB

Das Ganze ist im §488 BGB fesgelegt und kann dort nachgelesen werden. Der Ratenkredit hat ein Widerrufsrecht. Er kann in 14 Tagen rückgängig gemacht werden, wenn der vereinbarte Fixbetrag zurückgezahlt wird. Näheres zur Kündigung und zum Wiederruf finden Sie im §488 und §489 BGB.

Die Vielfalt des Ratenkredits

Er ist auch unter dem Namen Konsumentenkredit bekannt oder wird als Autokredit angeboten. Damit ist der Ratenkredit einer der meist vergebenen Kredite in Deutschland. Das belegt auch, dass fast jedes zweite Auto auf deutschen Straßen noch nicht abgezahlt ist. Der Ratenkredit wird entweder zweckgebunden oder zweckfrei vergeben. Die erste Variante ist jedoch meist bevorzugt.

Rückzahlung der Kreditsumme

Die Raten für die Rückzahlung sind festgelegt und immer gleich. Monatlich muss der Kreditnehmer (Sie) dem Kreditinstitut einen festen Betrag zurückzahlen. Dieser beinhaltet auch meist die Tilgung der Kreditzinsen.

Die Konditionen für einen Ratenkredit sind teurer als die der Baufinanzierung und günstiger als Dispokredite.

Wenn Sie einen solchen Kredit beantragen wollen, finden Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Filialbank oder Direktbank.

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